Recht aktuell

Corona und die rechtlichen Folgen

Das Coronavirus bestimmt unseren Alltag und bringt täglich neue Veränderungen, deren rechtliche Konsequenzen derzeit noch nicht absehbar sind.

 

Wir haben hier einige brennende Probleme zusammengefasst:

 

Arbeitsrecht

Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen vor riesigen Herausforderungen. In der Krise melden Betriebe Kurzarbeit an oder sprechen Kündigungen aus.

 

Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld erhalten ausschließlich Personen, die sich in einem ungekündigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden. Damit haben auch Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Kurzarbeitergeld, nicht jedoch Rentner, Azubis oder Minijobber.

 

Kündigung wegen Corona-Krise möglich?

Betriebsbedingt kann eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn die Corona-Krise einen Betrieb in wirtschaftliche Schieflage gebracht hat. Auch wären verhaltensbedingte Kündigungen denkbar, wenn z.B. ein Arbeitnehmer trotz Infektion zur Arbeit erscheint.

 

Homeoffice und Quarantäne

Beide Begriffe sind derzeit in aller Munde. Ein Anspruch auf die Arbeit von zu Hause aus besteht nicht, allerdings können in geeigneten Fällen Vereinbarungen hierzu getroffen werden.

 

Bitte beachten Sie: Quarantäne bedeutet nicht automatisch, dass Sie nicht arbeiten können. Haben Sie keine Symptome, gelten Sie als arbeitsfähig und müssen ggf. von zuhause arbeiten, soweit das in Ihrem Beruf möglich ist.

 

Erreichbarkeit der Arbeitsagentur?

Die Arbeitsagentur hat seit Mitte März Gesprächstermine vor Ort ohne Konsequenzen abgesagt, ein Zutritt zu den Gebäuden ist grundsätzlich nicht möglich. Im Notfall rufen Sie die Hotline an.

 

Bei Fragen rund um Kündigung und Arbeitslosengeld stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Strafrecht

Auch wenn derzeit kaum Verhandlungen im Strafrecht stattfinden (mit Ausnahme von Haftsachen) stellt uns die Corona-Krise vor erhebliche Probleme, deren Lösungen derzeit noch nicht absehbar sind.

 

Diese Probleme sind derzeit primät prozessualer Natur und umfassen die Durchführung der Hauptverhandlung z.B. hinsichtlich der Öffentlichkeit, Verhandlung in Abwesenheit und die Frage, wie lange zwischen zwei Terminen pausiert werden darf.

 

Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage wurden allerdings auch neue Straf- und Bußgeldvorschriften erlassen, die zumeist im Zusammenhang mit der Einhaltung des Kontaktverbots stehen.

 

Fest steht daher: Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln natürlich weiter, daher dulden auch Zustellungen von Anklagen oder Urteilen bzw. Vorladungen zur Polizei grundsätzlich keinen Aufschub.

 

Erhalten Sie ein entsprechendes Schriftstück wenden Sie sich bitte sofort an uns:

 

Notfall-Telefon: 01 78 / 5 17 28 39

 

 

Sozialrecht

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten gewinnen Fragen rund um das Arbeitslosengeld, die Sozialhilfe oder des Arbeitslosengeldes II (Hartz4) besondere Bedeutung. Hier ist der Gesetzgeber derzeit bemüht, Erleichterungen für den Bezug z.B. von ALG II zu schaffen (Stichwort: Vermögensprüfung).

 

Auch wenn derzeit keine persönlichen Gespräche in den Arbeitsagenturen und Jobcentern stattfinden, laufen bei Bescheiden dennoch Fristen, innerhalb derer Widersprüche bzw. Klagen erhoben werden müssen.

 

Bekommen Sie einen Bescheid und wollen dagegen vorgehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Hier finden Sie uns

Rechtsanwalt
Dominik Petereit
Wilhelmstr. 24
58511 Lüdenscheid

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