Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt, stark verallge-

meinert, die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Konkretisiert werden spezielle Personengruppen bzw. Sachverhalte in gesonderten Rechtsgebieten, zum Beispiel Betriebsverfassungs-, Schwerbehinderten- oder Mutterschutzgesetzes.

 

Bei allen Fragen und Problemen rund um das Arbeitsrecht beraten wir sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite.

 

Einige Beispiele:

 

Ihnen als Arbeitnehmer/in stehen wir nach dem Erhalt einer Kündigung mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Dabei bilden nicht nur die Anfechtungen von Kündigungen durch den Arbeitgeber einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit, auch die Abwehr unberechtigter Abmahnungen sowie die Korrektur eines Arbeitszeugnisses werden von uns schwerpunktmäßig bearbeitet.

 

Zudem sind wir Ihnen gerne auch bei der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Geldmachung von Lohnansprüchen behilflich.

Die Tätigkeit für Sie als Arbeitgeber beginnt nicht erst bei Fragen zur Zulässigkeit einer Kündigung, bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses stehen wir Ihnen bei der Erstellung von Arbeitsverträgen kompetent zur Seite.

 

Beachten Sie bitte, dass gerade im Arbeitsrecht aufgrund von arbeitsvertraglich vereinbarten Verfallfristen bzw. gesetzlichen Fristen zum Beispiel im Kündigungsschutzrecht rasche Kontaktaufnahme zur uns erforderlich ist!

 

Sie wurden gekündigt oder haben eine unberechtigte Abmahnung bekommen: Rufen Sie schnellstmöglich an unter 02351/3796970 oder schreiben Sie eine Email an info[#]kanzlei-petereit.de.

 

In derart dringenden Fällen bekommen Sie natürlich ganz kurzfristig einen Termin in unserer Kanzlei in Lüdenscheid, wir erörtern mit Ihnen den Sachverhalt und erarbeiten gemeinsam die von Ihnen verfolgten Ziele.

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© Rechtsanwalt Dominik Petereit