Die Begleitung eines Menschen, der Opfer einer Sexualstraftat geworden ist (Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, sexuelle Nötigung usw.), verlangt mehr als nur juristisches Wissen.
Durch meine langjährige Tätigkeit bei der Begleitung von Opfern sowie meine ehrenamtliche Arbeit verfüge ich über umfangreiche Erfahrung im sensiblen Umgang mit traumatisierten Personen, was für eine effektive Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant(in) unerlässlich ist.
Die Nebenklage ist das weitreichendste prozessuale Recht des Opfers!
Da durch die Erhebung der Nebenklage die betroffene Person weitgehend die gleichen Rechte erhält wie der Täter, ist sie ein wirksames Instrument, um für einen möglichst umfangreichen Schutz des Opfers zu sorgen.
Die Strafprozessordnung (StPO) sieht für Opfer einer Sexualstraftat vielfach die Kostenübernahme durch die Staatskasse vor (muss beantragt werden!), vielfach auch unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der betroffenen Person.
Bitte sprechen Sie mich hierzu an, ich berate Sie gerne.