Opfervertretung

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, berate ich Sie gerne über Ihre Rechte im Strafverfahren und vertrete Sie als Nebenklägerin oder Nebenkläger bundesweit.

 

Seit 2006 bin ich als Opferanwalt tätig. Dabei habe ich vorwiegend geschädigte Frauen und Kinder im Bereich des Sexualstrafrechts, aber auch Angehörige von getöteten Personen sowie Opfer von Körperverletzungs- und Raubdelikten vertreten.

 

Auch wenn in der Strafprozessordnung (StPO) nach wie vor die Interessen des Täters im Vordergrund stehen, ist in den letzten Jahren eine deutliche Stärkung von Opferrechten erfolgt.

 

Nur: diese Rechte müssen für das Opfer auch eingefordert und beantragt werden.

 

Das ist das Ziel meiner Arbeit.

 

Denn nur dann, wenn Sie als Geschädigte einer Straftat auf Augenhöhe mit dem Täter stehen, kann das Verfahren bestmöglich für Sie gestaltet werden.

 

Die Durchführung der so genannten Nebenklage ist für mich das Kernstück der Opferarbeit.

Dieses Instrument bietet Betroffenen schwerer Delikte insbesondere im Bereich des Sexualstrafrechts sowie der Tötungs- und schweren Körperverletzungsdelikte die Möglichkeit, sich ähnlich wie der Täter an der Hauptverhandlung zu beteiligen.

 

Durch eine Beiordnung eines Rechtsanwalts können so z.B. Fragen gestellt und Anträge erhoben werden, ähnlich wie dieses auch der Täter darf.

 

Besonderes Augenmerk liegt auf der Prüfung des „Adhäsionsverfahrens“. Hierbei kann das Opfer unter bestimmten Voraussetzungen Schmerzensgeldansprüche schon im Strafprozess geltend machen, was den Vorteil bietet, dass nur ein Verfahren statt sonst zweien durchgeführt werden muss. Auch hier berate und vertrete ich Sie gerne.

 

Ist man Geschädigter einer Gewalttat, kann man zudem sozialrechtliche Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) geltend machen. Auch in diesem Bereich liegt ein Schwerpunkt meiner Opferarbeit. Bei der Antragstellung bin ich Ihnen ebenso behilflich wie bei der Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren.

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Rechtsanwalt
Dominik Petereit
Wilhelmstr. 24
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