ALG II bzw. Hartz 4

 

In wirtschaftlich schwierigen (Corona-) Zeiten gewinnen Fragen rund um das Arbeitslosengeld, die Sozialhilfe oder des Arbeitslosengeldes II (Hartz 4) besondere Bedeutung.

 

Hier ist der Gesetzgeber derzeit bemüht, Erleichterungen für den Bezug z.B. von ALG II zu schaffen (Stichwort: Vermögensprüfung).

 

Auch wenn derzeit keine persönlichen Gespräche in den Arbeitsagenturen und Jobcentern stattfinden, laufen bei Bescheiden dennoch Fristen, innerhalb derer Widersprüche bzw. Klagen erhoben werden müssen.

 

Bekommen Sie einen Bescheid und wollen dagegen vorgehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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© Rechtsanwalt Dominik Petereit